Hallo,
wir verwenden in den Arbeitsverträgen die Regelung nach dem EntgFZ, dass Mitarbeiter ab dem 4 Krankheitstag eine AU-Bescheinigung vorlegen müssen.
Jetzt war ein MA für ein Tag ohne Attest zu Hause.
Ich weiß nun nicht nicht, wie es nun im eAU-Verfahren mit der Erfassung im Lohnprogramm...