Wehrübung

SonjaPTV

Mitglied
Teammitglied
Hallo zusammen,
im Fehlzeitentool gibt es nur die Fehlzeit Wehrübung mit dem Unterbrechungsgrund „Wehrübung ab 3 Tage“ mit Unterbrechung ab dem 4. Tag. Das scheint seit geraumer Zeit gar nicht mehr zu stimmen (ehem. Paragraf 11 ArbSchG?) Wie rechne ich das ab? SV -Tage sind wohl zu kürzen, Steuertage nicht? Kann ich die Fehlzeit Wehrdienst nutzen?
Danke für die Hilfe
Sonja
 
Zurück
Oben