Ausgliederung eines Geschäftsbereiches (Holding): Umgang mit Anlagen in der Sage 100

Artur Bender

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

wir haben einen Kunden der aktuell einen Geschäftsbereich von einem Mandanten in einen anderen ausgliedert und gerade eine Holding-Struktur aufbaut. Jetzt ist bei der Anlagenbuchhaltung folgende Konstellation aufgekommen: Die Anlagen aus dem "Quellmandanten" müssen in den "Zielmandanten" überführt werden. Im Zielmandanten müssen die Anlagen mit ihrem Restbuchwert einfließen, dürfen aber nicht als Zugang und auch nicht über Saldovorträge gebucht werden. Die Buchungen über Zugang/Saldovortrag sind laut Wirtschaftsprüfer nicht zulässig.

Hat hierzu jemand Erfahrungen/Programmierungen etc. die solche Fälle abbilden?
Vielen Dank schon mal!
 
Hallo,

wie möchte der Wirtschaftsprüfer die Buchungen denn haben? Bei anderen Kunden haben wir das i. d. R. über den Anlagen-Umbuchungsassistenten gemacht.
 
ich verstehe es auch nicht so ganz.
am Ende muss es doch manuell zugebucht werden. die neue Gesellschaft übernimmt es doch von der alten - ist doch nicht anderes wie ein "Kauf" einer gebrauchten Anlage.
 
Der Umbuchungsassistent war auch ein Ansatz den wir verfolgt haben, aber dort greifen die Buchungen ja erst im darauffolgenden Geschäftsjahr. Die Umbuchungen müssen somit im Vorjahr gemacht werden und dann kommen sie über Saldovorträge ins aktuelle Jahr und die Saldovorträge dürfen laut WP eben nicht sein. Das es wie ein Kauf behandelt werden müsste war auch die ursprüngliche Ausgangslage aber aufgrund der Rechtslage bei "Ausgliederung" darf es auch nicht als Kauf mit "normalen" Zugang behandelt werden. Gewollt sind Buchungen über ein Verrechnungskonto. Mittlerweile verfolgen wir den Ansatz, ob wir die Darstellung auf den Auswertungen anpassen, weil wir über die Buchungslogiken keine Möglichkeit sehen.
 
Die Frage wäre:
Wenn es die Buchungslogik nicht kann, ist es dann überhaupt korrekt (verstanden) bzw. sinnvoll vom WP erklärt worden? ;)

Ich bin jetzt nicht der Rewe-Profi, aber ich hab mal gelernt: Wenn es im Vorjahr auf einem Konto steht - und das soll es ja - dann muss es doch auch als Saldovortrag ins nächste Jahr.

Der WP kann das nicht evenutell mit den entsprechend gewünschten Buchungen komplett als Übersicht darstellen?
 
Der Umbuchungsassistent kennt 2 Szenarien, und wenn ein neuer Mandant angelegt wird, der keine Gj. hat bietet sich das erste Szenario an.
Ihr WP hat sicherlich die Buchungslogik der Sage 100 nicht verstanden und hier sollte Ihr BP nochmal das Programmverhalten erläutern, denn was der WP sagt, ist so steuerlich und handelsrechtlich nicht richtig. Es ist eine Auslegungssache, wie ein "Zugang" interpretiert wird. Ansonsten die BDO fragen, die haben die Sage 100 testiert.
 
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