versorgungsbezug

  1. K

    Vorzeitige Auszahlung der bAV (Anwartschaften)

    Kommt es zu einer vorzeitigen Auszahlung der bAV an den AN, so ist diese Auszahlung als Versorgungsbezug abzurechnen. Mit der Folge, dass der AN die gesamten KV/PV - Beitrage zahlen darf. Leider geben die Jahreswechselunterlagen und auch die kleinen Beschreibungen aus den Tipps und Tricks...
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