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Ich bin Buchhalterin in einem gemeinnützigen Verein (WEltladen), wo wir den PC-Kaufmann als FIBU-Software verwenden, auch nach Einstellung des Supports. Nun lässt sich der in AT seit 1. Juli geltenden Steuersatz von 4,9 % nicht implementieren, da man nur aus einer vorgegebenen Liste an Steuersätzen wählen kann. Weiß jemand eine Lösung? Danke im Voraus.
Ilse aus Laa
Hallo, könnten Sie mir bitte den WDB Artikel 214708 weiterleiten? Das wäre sehr nett.
Grüße aus Jena
Robin Kusch

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