Leistungsdatum Übergabe Rechnungswesen

Bisut

Aktives Mitglied
Ich würde mal in die Runde fragen, wie dass bei Euch so abläuft.

Mein Kunde rechnet nach "Leistungsdatum" ab. Er stellt die Ausgangsrechnungen in der Sage Warenwirtschaft mit dem Tagesdatum. In diesem Fall "22.02.2022". Das Belegdatum ist also der 22.02.22 - Der Übergabelauf an Sage Rechnungswesen findet am 28.02.22 (jeweils zum Monatsende statt), Bei dieser Übergabe ist der Standard "nach Beleg", eingestellt. Die Verbuchung erfolgt in die Periode 02/2022.

Nun sucht dieser Kunden alle Leistungen raus, die zum Januar gehören, storniert diese und bucht diese wieder neu ein.

Na ja, ich glaube das er da einen Denkfehler macht.

Seine Begründung: die Umsätze (Erlöse) gehören in das Leistungsdatum. Die Umsatzsteuervoranmeldung entsprechend berücksichtigt.

Sein Wunsch wäre es, bei der Übergabe nicht nach Belegdatum sondern nach Leistungsdatum (Lieferdatum) zu gehen, weil das Lieferdatum beim Erstellen der Rechnung hinterlegt wird.

(jemand noch bei mir?)

In der Sage kann ich im Mandanten Einstellung hinterlegt werden, das die Abschlussperiode (Periode 13) bei der Übergabe berücksichtigt werden kann.

Und bei dieser Einstellung kann man auch eine abweichende Periode wählen. Im Prinzip würde ich dann auch in Januar diese Ausgangsrechnungen verbuchen können. Aber diese Einstellung berücksichtigt ja nicht die Leistung.

Frage mal einfach nach, vielleicht ist das auch vom Ablauf anders möglich. Aber im Moment muss ich da passen.
 
ich kenne das so, dass im neuen Monat erst alle Rechnungen des Vormonats geschrieben werden (max. bis zum 10. des Folgemonats). Die Übergabe läuft dann in die Vorperiode. Sollten danach noch Rechnungen mit Leistungsdatum Vormonat geschrieben werden, müssen diese buchhalterisch abgegrenzt werden.

Ich hatte auch mal einen Kunden/Kundin, der/die hat in dem Fall mit unterschiedlichen Steuersätzen gearbeitet. Aber das war hauptsächlich im Vorsteuerbereich. Da der Aufwand in die Vorperiode rein sollte, die Steuer aber erst im Folgemonat abziehbar war.

Ich habe mir sagen lassen, dass andere namhafte Hersteller da etwas mehr Komfort bieten als Sage, aber das nur am Rande.:);)
 
Da hat aber jemand einen Knoten im Hirn :)
Ja, die Leistung wurde im Vormonat erbracht. Aber die Geltendmachung seiner Forderung erfolgt erst mit der Fakturierung / Rechnungstellung im Folgemonat (Rechnungsdatum).
Erst mit Rechnungstellung macht er den Umsatz aus der vorher erbrachten Leistung geltend (Kunde zahlt Rechnung vom 22.02. am 27.02. oder im März).

"Seine Begründung: die Umsätze (Erlöse) gehören in das Leistungsdatum. Die Umsatzsteuervoranmeldung entsprechend berücksichtigt."
Dein Kunde belastet so unnötig seine Liquidität, weil er USt schon abführen muß, bevor er vom Kunden überhaupt sein Geld bekommen hat... (es sei denn, er ist IST-Versteuerer, dann zahlt er USt erst nach Geldeingang)

Einziger sinnvoller Ausweg:
Am Monatsende alle Rechnungen für in diesem Monat erbrachten Leistungen / Lieferungen stellen - dann ist alles sauber, auch nach GoBD.
Dabei kann er auch gerne noch am 02.02. Rechnungen mit Belegdatum 31.01. schreiben und verschicken - kein Problem.
ODER
Direkt nach jeder Leistungserbringung eine Rechnung ausstellen ;)
 
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