Steuer-Zuordnung in EÜR

stefanie88

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ist es richtig, dass bei dem SKR03-Konto 1794 (Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19%) die EÜR-Auswertungsposition K20_140 und beim SKR03-Konto 1585 (Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG 19%) die EÜR-Auswertungsposition K25_185 eingetragen ist?

Dann wird nämlich die Steuer von §13b-Eingangsrechnungen in der 2024-EÜR in die Zeilen 17 (Umsatzsteuer) und 57 (Vorsteuer) mit dazu addiert.

Besten Dank für Eure Antworten.
 
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