Hallo,
wie müsste man vorgehen , wenn der Zahlungsverkehr zwar korrekt ausgeführt wurde, aber im falschen Jahr. Konkret war es so, dass der ZVK per 01/26 ausgeführt wurde, aber im Jahr 2025 (statt in 2026). Ist der Zahlungslauf in 2026 nur zu wiederholen?
wie müsste man vorgehen , wenn der Zahlungsverkehr zwar korrekt ausgeführt wurde, aber im falschen Jahr. Konkret war es so, dass der ZVK per 01/26 ausgeführt wurde, aber im Jahr 2025 (statt in 2026). Ist der Zahlungslauf in 2026 nur zu wiederholen?