Hallo,
bei der Überlassung von E-Fahrzeugen an Mitarbeiter werden ja ertragssteuerlich und unsatzsteuerlich unterschiedliche Wertansätze als Bemessungsgrenze herangezogen. Während der Buchung des geldwerten Vorteils über die Lohn & Gehaltsabrechung unproblematisch ist. Gibt bisher keine...