Abrechnung Todesfall

SonjaPTV

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Hallo zusammen,
leider finde ich bei SAGE nirgends eine Doku zur Abrechnung eines Todesfalles. Hier wird ja der noch Ausstehende Lohn bzw. Urlaubsabgeltung, Zeitguthaben etc. bis zum Sterbedatum an den Mitarbeiter ausbezahlt, das Ganze aber nur SV-pflichtig. Beim Erben (bzw. Ehegatten) wird der Betrag dann als nur Steuerpflichtig erfasst, da es auf seine Lohnsteuerbescheinigung muss. Demnach geht das Ganze dann doppelt in die Fibu (was ja falsch ist). Ich habe es jetzt so gelöst, dass ich den Bruttobetrag vom verstorbenen Mitarbeiter (da keine SV anfällt, auch zufällig der Nettobetrag und damit so machbar) als Nettoabzug erfasst, damit müsste das FIBU-mäßig auf 0 sein. Beim Erben erfasse ich das dann als steuerpflichtigen Versorgungseinmalbezug (da Abgeltungen). Da müsste es doch eine bessere Lösung geben?

Liebe Grüße
Sonja
 
Hallo Sonja,
entweder stehe ich gerade sehr auf dem Schlauch oder habe meinen Kunden seit Jahren Falsches gesagt.

Frage: Was hat der AG mit dem Erben zu tun.
Meines Erachtens ist nur die Abrechnung des Verstorbenen zu betrachten.
Die Auszahlung erfolgt auf das Kontos des Verstorbenen. Wer darauf Zugriff hat ist dann Sache der Erben

Oder sehe ich das komplett falsch?

Ich weiß, dass es Texte und Hinwiese gibt, dass bei Auszahlung an Erben der Erbschein gezeigt werden sollte usw. und die Steuer vom Erbenden zu erheben ist. Ein Erbschein würde aber bedeuten, dass die Abrechnung 2-3 Monate nach dem Todesfall gemacht wird.

Da die Abrechnung und Auszahlung aber auf das Bankkonten des Verstorbenen geht, sind in meiner Betrachtung die Erben vollkommen außen vor. Ich führe hier immer eine normale Abrechnung durch, mit SV und Steuer bezogen auf den Verstorbenen.

Gruß
Frank
 
Hallo Frank,
ich habe in dem Fall nur den Ehemann. Und wir zahlen noch bis zum Ende des Folgemonats das Gehalt fort als Versorgungsbezug. Bei der Lohnsteuer von Urlaubsabgeltung etc. gilt das Zuflussprinzip und daher wird das dem "Erben" als steuerpflichtiger Bezug abgerechnet und dem Verstorbenen nur als SV-pflichtig. Umständlich, aber ist halt so. DATEV hat da super Anleitungen. In anderen Fällen (wie z.B. kein Ehepartner etc.) habe ich das auch schon so gemacht, dass ich normal abgerechnet habe und es mir dann nicht zum Problem gemacht habe, wer letztendlich Zugriff aufs Konto hat.

LG Sonja
 
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