wie bereits erwähnt, es Zählt der Steuersatz, in dem das Ende-Datum der Teil-Leistung liegt.
zu meinem Leidwesen wurde dieser Zeitraum bei uns nur als Kopftext festgehalten.
Wenn es denn mal so einfach wäre. Wir haben hier exemplarisch 3 Lieferanten (Umsatz 300Mio - 2Mrd./Jahr)- die sollten eigentlich wissen was sie tun.
Passiert ist folgendes: einer rechnet mit 16% ab, einer mit 19% und einer grenzt ab. Das Produkt ist bei allen das gleiche (Wartungsverträge und Jahresmieten (nicht teilbar).)
Tja, und dann steht man "doof" da. Wir sind eigentlich Anhänger der Abgrenzung (macht man ja in der Bilanz auch so), aber haben uns der 19% Fraktion angeschlossen.
Korrekturen führen wir noch nicht durch. Das werden wir erst machen, wenn "Sicherheit" besteht.