Lohnfortzahlung innerhalb 4 Wochen nach Eintritt unzulässig

Wird ein Mitarbeiter innerhalb von 4 Wochen NACH Eintritt krank, so übernimmt die Krankenkasse für den Zeitraum von 4 Wochen auch die volle Lohnfortzahlung.

Dazu finde ich in den Sage HR Vorlagen nicht die passende Lohnart/Fehlzeit.

Hat diesen Fall schon jemand eingerichtet?

Vielen Dank für einen Hinweis
 
Hallo,

wenn der AN am 01. Tag der Beschäftigung nicht arbeitet, dann die Fehlzeitart Krank bei Eintritt verwenden, wenn in den ersten 4 Wochen, dann die Fehlzeit Krankengeldbezug ab 01. Tag verwenden.

LG

Claudia
 
Wird ein Mitarbeiter innerhalb von 4 Wochen NACH Eintritt krank, so übernimmt die Krankenkasse für den Zeitraum von 4 Wochen auch die volle Lohnfortzahlung.

Dazu finde ich in den Sage HR Vorlagen nicht die passende Lohnart/Fehlzeit.

Hat diesen Fall schon jemand eingerichtet?

Vielen Dank für einen Hinweis


Die KK übernimmt NICHT für den Zeitraum von 4 Wochen die Lohnfortzahlung (Krankengeld) sondern nur, bis die ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses vorbei sind. Ab dem 29. Tag des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 6 Wochen Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, auch wenn die Krankheit in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses begann. Nach diesen 6 Wochen würde dann die KK wieder Krankengeld bezahlen.

VG Frank
 
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