Mandanteneinstellung "Lagerplatzzuordnung"

Schokokeks

Neues Mitglied
Hallo,

wir haben einige Probleme mit dem Import von Belegen von externen Marktplätzen. Die aktuelle Vermutung ist, dass die Mandanteneinstellung "Lagerplatzzuordnung" auf "nein" steht und unser Systemhaus empfiehlt uns, dass wir das auf Verdacht auf "Ja" stellen. Leider konnten weder wir noch unser Systemhaus uns angeben, was diese Funktion für Auswirkungen hat. Daher wollte ich mich hier mal erkundigen der Hoffnung mehr Informationen zu erhalten da bisherige Recherchen erfolglos blieben.

Welche Funktion hat diese Einstellung?

Wir verwenden die Sage 100 8.0

Viele Grüße
 
Hallo Schkokeks,

diese Einstellung bedeutet m. W., dass bei Lagerbuchungen zusätzlich zum Lagerort, der Lagerplatz mit angegeben werden muss.

Viele Grüße
Roland
 
Hallo Roland,

viele Dank für Ihre Antwort, das gibt uns einen Anhaltspunkt in die Richtung weiter nachzuforschen.

Viele Grüße
David
 
Ehrlich gesagt würde es mich wundern, wenn diese Einstellung das Problem löst, schließlich sind dann mehr Daten und eine genauere Abbildung als zuvor nötig. Darüber hinaus empfehle ich, diese Einstellung NICHT AUF VERDACHT IM ECHTSYSTEM zu ändern. Haben Sie ein Testsystem, auf dem Sie die Auswirkungen prüfen können (evtl. einfach eine Kopie der Echtdatenbank)? Neben eventuellen Performancethemen wird u.U. der Erfasssungsaufwand deutlich steigen. Hierzu ein Auszug aus der Sage Hilfe, fett markierte Stellen von mir (https://onlinehilfe.sage.com//onlin...nt.htm#idh_frmabfsetupmandant_lagerwirtschaft):

Lagerplatzzuordnung


Die Nutzung dieser Möglichkeiten kann erhebliche Systemressourcen beanspruchen. Es kann deshalb sinnvoll sein, sie zu deaktivieren, wenn sie nicht verwendet werden, oder – soweit dies möglich ist, sie nicht im laufenden Betrieb der Sage 100 auszuführen. Beachten Sie, dass Funktionen, die bereits verwendet werden, nachträglich nicht deaktiviert werden können.
 
Hallo Herr Heil,

ja, das hatte bei uns auch die Alarmglocken schrillen lassen. Wir verwenden derzeit einige Läger bei denen keine Lagerplätze definiert worden sind (etwa gesammelte Retourenlager, die dann am selben Tag umgebucht werden), unsere Befürchtung ist es aktuell, dass wir dann überall einen Lagerplatz anlegen müssen und alle dahinter liegenden Automatismen anpassen.

Ein Testsystem liegt leider nicht vor, unser Systemhaus hatte hier allerdings eine Entwicklungsinstanz aufgesetzt und die Einstellung war dort (warum auch immer) aktiv. Was konkret diese Funktion macht, versuchen wir aktuell herauszufinden.

Viele Grüße
 
Die Lagerplatzzuordnung ist Bestandteil der Zusatzlizenz "Erweiterte Lagerwirtschaft".
Die von Ihnen genannten Probleme beim Belegimport lassen sich durch diese Einstellungen definitiv nicht erklären und auch nicht lösen.
Sie sollten genauer analysieren, welcher Art diese "Probleme" sind. Wenn Verkaufsbelege mit Artikeln, die auf Lagerführung = Ja stehen, importiert werden sollen, dann muß pro Belegposition auch ein Lager angegeben werden. Im einfachsten Fall ist das das standardmäßige "Hauptlager" = 0001 . Wenn die Angaben im Belegimport stimmen, dann sollten sich die Belege auch importieren lassen.
Ansonsten gelten beim Belegimport dieselben Regeln wie bei der manuellen Belegerfassung. Das heißt z.B. wenn Sie einen Lieferschein erstellen und speichern wollen, dann muß bei lagerpflichtigen Artikeln das Lager, aus dem abgebucht werden soll, angegeben sein und der Artikel muß auf diesem Lager auch Bestand haben, sonst läßt sich der Lieferschein nicht speichern (oder sie lassen negative Lagerbestände zu).
Die Lagerplatzzuordnung kann das Problem also nicht lösen.
 
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