Preisgrundlage für Rechnung, reicht Änderung im LS aus?

calafati

Mitglied
Hallo liebe Sage-Fans,
weiß nicht, ob ich mich da im Betreff richtig ausdrücke:
angenommen, ich habe eine nachträgliche Preisänderung (urspr. falsch in der AB angelegt, im Nachhinein vereinbart, wie auch immer..., der Kunde braucht aber keine aktualisierte AB).

Aktueller Status: bis jetzt ist nur der Lieferschein geschrieben (der im Ausdruck ja keinen Preis ausweist).

Meine Frage: reicht es für das System100 aus, wenn der (geänderte) Preis, der letzten Endes auf der Rechnung erscheinen soll, lediglich im LS geändert wird? ODER muß er zwingend auch auf der AB geändert werden? (Bislang gleichen wir wertemäßig nicht ab, vergleichen keine ABs mit Rechnungen, ob da ein Gleichgewicht herrscht).

Vielen Dank für Eure Antwort und Hilfe.
Viele Grüße und morgen einen schönen ersten Mai!
Klaus
 
Bei Übernahme eines Belegs in den nächsten werden die Preise vom vorherigen übernommen, im genannten Fall also nicht die aus der AB, sondern die aus dem Lieferschein.
Oder einfach ausgedrückt: Ja, reicht.
 
Zurück
Oben