Hier mal wieder ein schönes Beispiel für eine nicht ordentlich durchdachte / geprüfte Vorbelegung seitens Sage für diverse Textbausteine. Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie scheint auch bei Sage noch nicht jeden klar zu sein. Solche Vorgaben können bei einem unbedarften Anwender sogar dazu führen, das ganze Aufträge ungültig werden.
Richtigerweise sollten dann wenigstens mindestens zwei Vorbelegungen da sein.
Garantie die der Hersteller / Händler dem Kunden freiwillig einräumt zusätzlich zur gesetzlichen Garantie von 6 Monaten nach HGB / BGB und der Gewährleistung von 24 Monaten bei Neuware bzw. 12 Monaten bei Gebrauchtware gegenüber einem Endkunden.
Ich bekomme bestimmt bald die "Rote Karte".
Richtigerweise sollten dann wenigstens mindestens zwei Vorbelegungen da sein.
Garantie die der Hersteller / Händler dem Kunden freiwillig einräumt zusätzlich zur gesetzlichen Garantie von 6 Monaten nach HGB / BGB und der Gewährleistung von 24 Monaten bei Neuware bzw. 12 Monaten bei Gebrauchtware gegenüber einem Endkunden.
- Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und läuft 24 Monate bei Neuware. Sie deckt Schäden ab, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte.
- Verbraucher können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs Monaten problemlos beim Verkäufer reklamieren. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer aber beweisen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war.
- Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Diese können Dauer und Bedingungen frei bestimmen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben immer bestehen.
- Wenn Sie etwas Gebrauchtes von einer Privatperson erwerben, darf der Verkäufer die Gewährleistungsrechte ausschließen. Kaufen Sie hingegen von einem Gebrauchthändler, haben Sie mindestens ein Jahr Gewährleistung.
Ich bekomme bestimmt bald die "Rote Karte".