Unsinnige Vorbelegung von Textbausteinen

mandreck

Aktives Mitglied
Hier mal wieder ein schönes Beispiel für eine nicht ordentlich durchdachte / geprüfte Vorbelegung seitens Sage für diverse Textbausteine. Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie scheint auch bei Sage noch nicht jeden klar zu sein. Solche Vorgaben können bei einem unbedarften Anwender sogar dazu führen, das ganze Aufträge ungültig werden.

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Richtigerweise sollten dann wenigstens mindestens zwei Vorbelegungen da sein.
Garantie die der Hersteller / Händler dem Kunden freiwillig einräumt zusätzlich zur gesetzlichen Garantie von 6 Monaten nach HGB / BGB und der Gewährleistung von 24 Monaten bei Neuware bzw. 12 Monaten bei Gebrauchtware gegenüber einem Endkunden.

  • Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und läuft 24 Monate bei Neuware. Sie deckt Schäden ab, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte.
  • Verbraucher können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs Monaten problemlos beim Verkäufer reklamieren. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer aber beweisen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war.
  • Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Diese können Dauer und Bedingungen frei bestimmen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben immer bestehen.
  • Wenn Sie etwas Gebrauchtes von einer Privatperson erwerben, darf der Verkäufer die Gewährleistungsrechte ausschließen. Kaufen Sie hingegen von einem Gebrauchthändler, haben Sie mindestens ein Jahr Gewährleistung.
Der rote Faden zieht sich fort. Was meinen Sie wenn der Kunde der Sage einsetzt bei einem Schadensfall verantwortlich macht? Bestimmt nicht Sage, sondern den Einrichter von Sage beim Kunden. Hier muss ja alles gegengeprüft werden, damit man nicht Gefahr läuft, berechtigt oder unberechtigt in solche Sachen involviert zu werden. Besser wäre es entweder von Sage die Texte rechtlich richtig zu gestalten oder es dem Kunden komplett selbst zu überlassen. Aber keine falschen Vorbelegungen dem Kunden anzubieten. Gewährleistung ist eben nicht Garantie. Mal abgesehen von den Problemen, die entstehen wenn Sie die Ware über den SageShop oder anderweitigen Shopsystemen verkauft haben wo dann abweichend zu den in den meisten Shopsystemen richtigen Handling der Bedingungen dann nach dem Import der Bestellung / Auftrag dann beim Endkunden etwas anderes auf dem Papier steht.

Ich bekomme bestimmt bald die "Rote Karte". :)
 
Seit wann belegt Sage die Textbausteine vor?
Bislang war es immer so, dass Sage die Textbausteine als Funktion anbietet, aber nicht einen davon "vorbelegt". Das war schon immer eine Angelegenheit der Anwender, denn nur die können letztlich entscheiden, wo welche Texte hingehören.
Die Ausführungen zu Garantie und Gewährleistungen sind ja eventuell interessant, haben aber hier sicherlich nichts zu suchen, da es anwenderspezifische Themen sind und es hier keine Allgemeingültigkeit geben kann.
 
Geht doch um die Begrifflichkeiten. Ich hatte das Problem bei einem Kunden, der ja dem Demo Mandant zum üben hat und seinen aktiven Mandanten. Natürlich hat er sich die Texte abgeschaut und auch so übernommen. Oder wurde ihm vom vorhergehenden Betreuer so eingerichtet. Copy an Paste eben. Auch in einem Demo Mandaten sollten keine falschen Aussagen getroffen werden.

@tbarthel zu Gewährleistung gibt es allgemein Gültigkeit. So gar Europa weit. Nur zur Info. Da gibt es nichts zu rütteln.

@bbusch auch fehlerhafte Einträge in einer Demo DB machen die getroffene Anmerkung von Dir deswegen nicht richtiger.
 
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