Verzugszinsen von Restforderungen

Bisut

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Mein Kunde ist auf etwas gestoßen im Zusammenhang der "Verzugszinsen" > werden vom geschuldeten Rechnungsbetrag gerechnet <.

Hat der Kunde nun eine Teilzahlung geleistet – oder wie in unserem Fall sehr häufig – einen falschen Skontobetrag in Abzug gebracht und bleibt uns eine Restschuld schuldig, wird auch hier der Rechnungsbetrag und nicht die Restforderung als Grundlage genommen…..

Ist es möglich in so einem Fall die Verzugszinsen von der Restforderung zu berechnen?

Könnte dazu jemand etwas sagen?
 
Eine Trennung hierzu ist mir nicht bekannt, allerdings werden im Rahmen vom Monatsabschluss die OPs immer geprüft und die Forderungen mit den Verbindlichkeiten ( damit sind jetzt nicht kreditorische Debitoren gemeint, also Adressen die Kunden UND Lieferanten sind ) verrechnet.
So kenne ich das und hab das auch immer so geschult.
Früher gab es in der Office Line in den Einstellungen für das Mahnwesen einen Schalter für die Mahnzinsen: Screenshot 1
Sage 100: Screenshot 2
Er bewirkt, dass die Zinstage für die Zahlung ignoriert werden. Den Betrag kann ich nicht bestimmen, zumindest kenne ich hier keinen Schalter.
 

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