Mein Kunde ist auf etwas gestoßen im Zusammenhang der "Verzugszinsen" > werden vom geschuldeten Rechnungsbetrag gerechnet <.
Hat der Kunde nun eine Teilzahlung geleistet – oder wie in unserem Fall sehr häufig – einen falschen Skontobetrag in Abzug gebracht und bleibt uns eine Restschuld schuldig, wird auch hier der Rechnungsbetrag und nicht die Restforderung als Grundlage genommen…..
Ist es möglich in so einem Fall die Verzugszinsen von der Restforderung zu berechnen?
Könnte dazu jemand etwas sagen?
Hat der Kunde nun eine Teilzahlung geleistet – oder wie in unserem Fall sehr häufig – einen falschen Skontobetrag in Abzug gebracht und bleibt uns eine Restschuld schuldig, wird auch hier der Rechnungsbetrag und nicht die Restforderung als Grundlage genommen…..
Ist es möglich in so einem Fall die Verzugszinsen von der Restforderung zu berechnen?
Könnte dazu jemand etwas sagen?