Vorzeitige Auszahlung der bAV (Anwartschaften)

kallebarlage

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Kommt es zu einer vorzeitigen Auszahlung der bAV an den AN, so ist diese Auszahlung als Versorgungsbezug abzurechnen. Mit der Folge, dass der AN die gesamten KV/PV - Beitrage zahlen darf.

Leider geben die Jahreswechselunterlagen und auch die kleinen Beschreibungen aus den Tipps und Tricks hierzu nicht viel her. Mal abgesehen davon, dass auch der Support hierzu keine Rückmeldung gibt.

Weiß jemand wie eine Auszahlung der bAV (DV - Neuvertrag) abzurechnen ist, so dass die Verbeitrag dieser Auszahlung passt ! Wie gestaltet sich in diesen Fällen die Stammdatenpflege (AN-Stamm, Lohnarten, Mandant ???) ?
 

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Hallo Herr Barlage,

das ganze könnte man beispielsweise mit einer selbst angelegten Konstante händeln und hier den SV -Satz entsprechend bearbeiten. Für die RV etc. würde ich in den Konstanten ein freies Bundesland bearbeiten. Sinn würde das Ganze nur machen, wenn der Arbeitnehmer bereits ausgeschieden ist, sonst müsste man ja eine zweite Personalnummer anlegen und da geht es ja schon weiter, dass er eine DEÜV-Anmeldung bekommen würde.
Ansonsten würde ich dem Arbeitnehmer das Ganze ganz normal über die Erfassung eingeben, danach eine Vorwegabrechnung machen und ihm die auf die AV gezahlten SV-Beiträge als separat angelegte Vorschusslohnart wieder abziehen.
 
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