Artur Bender
Neues Mitglied
Hallo zusammen,
wir haben einen Kunden der aktuell einen Geschäftsbereich von einem Mandanten in einen anderen ausgliedert und gerade eine Holding-Struktur aufbaut. Jetzt ist bei der Anlagenbuchhaltung folgende Konstellation aufgekommen: Die Anlagen aus dem "Quellmandanten" müssen in den "Zielmandanten" überführt werden. Im Zielmandanten müssen die Anlagen mit ihrem Restbuchwert einfließen, dürfen aber nicht als Zugang und auch nicht über Saldovorträge gebucht werden. Die Buchungen über Zugang/Saldovortrag sind laut Wirtschaftsprüfer nicht zulässig.
Hat hierzu jemand Erfahrungen/Programmierungen etc. die solche Fälle abbilden?
Vielen Dank schon mal!
wir haben einen Kunden der aktuell einen Geschäftsbereich von einem Mandanten in einen anderen ausgliedert und gerade eine Holding-Struktur aufbaut. Jetzt ist bei der Anlagenbuchhaltung folgende Konstellation aufgekommen: Die Anlagen aus dem "Quellmandanten" müssen in den "Zielmandanten" überführt werden. Im Zielmandanten müssen die Anlagen mit ihrem Restbuchwert einfließen, dürfen aber nicht als Zugang und auch nicht über Saldovorträge gebucht werden. Die Buchungen über Zugang/Saldovortrag sind laut Wirtschaftsprüfer nicht zulässig.
Hat hierzu jemand Erfahrungen/Programmierungen etc. die solche Fälle abbilden?
Vielen Dank schon mal!