Hallo Sonja,
ich habe von Sage folgende Antwort zu dem Fehler 9999 beim Abruf von ELStAM-Rückmeldungen bekommen:
"... der von Ihnen beschriebene Fehler tritt in aktuellen Programmversionen immer dann auf, wenn mindestens eine Rückmeldung über den Wechsel des Hauptarbeitgebers zur Abholung bereit steht. Rückmeldungen können damit zwar grundsätzlich abgerufen werden, allerdings werden diese unter Umständen beim nächsten Abruf erneut zur Verfügung gestellt, da die Rückmeldung auf dem Elster-Server nicht als abgerufen gekennzeichnet werden kann. In der Programmversion 2016.2 wird diese Programmunschärfe beseitigt..."
Grüße,
Alexander Wraga