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Aber diese Warnung kommt ja ständig, auch wenn man in einem Kundenauftrag aus 2025 etwas ändert. Mit dem Jahreswechsel sind die Vorgänge ja nicht plötzlich alle abgeschlossen.Moin,
ist meiner Meinung nach auch eine der wirklich sinnvollen Warnungen, die verhindert, dass man im Januar Belege versehentlich im falschen Geschäftsjahr anlegt. Was mir sonst ständig passieren würde.
Dass ich im Controlcenter ein Element habe, das mir sehr groß und deutlich anzeigt, in welchem Mandanten, in welchem Geschäftsjahr und mit welchem Belegdatum ich mich bewege - werde ich wohl nie bekommen, egal wie sinnvoll das wäre.
Auch bei Handelsunternehmen ist die Meldung - und da gebe ich @planB Recht - wichtig.Als Handelsunternehmen hast du hunderte, wenn nicht tausende Belege aus dem Vorjahr die noch aktiv sind
Bei sehr vielen B2B Kunden und Rahmenaufträgen, gibt es durchaus sehr viele Änderungen hinsichtlich Lieferterminen und Mengen. Man ist somit durchgehend am wegklicken. Es wäre eine Traumvorstellung wenn ein Kundenauftrag einmal eingegeben wird und nie mehr angefasst werden müsste, gleiches Thema bei Einkaufsbestellungen.Auch bei Handelsunternehmen ist die Meldung - und da gebe ich @planB Recht - wichtig.
Aktive Vorgänge erzeugen ja die Meldung nicht, selbst wenn diese im neuen Jahr ausgeliefert werden.
Die Meldung kommt ja nur bei Änderung des Beleges.
Auch bei 100ten laufenden Aufträgen werden diese ja normalerweise nicht im Nachhinein noch geändert, sondern es wird ein neuer Beleg (zB Lieferschein) erzeugt.
Wird aber zB dieser Lieferschein versehentlich im Vorjahr erzeugt, dann finde ich diese Meldung sehr wichtig.