Hallo CSage
Für genau diesen Fall hat Sage selbst einen Weg in der offiziellen DSGVO-Dokumentation beschrieben – das scheint im Thread bisher untergegangen zu sein.
Auf Seite 21 heisst es wörtlich: „Eine weitere Option könnte sein, dass personenbezogene Daten anonymisiert werden. Dabei werden alle Informationen zu einer natürlichen Person mit einem Platzhalter (z. B. „*“ oder „#“) überschrieben. Wird dieses Vorgehen gewählt muss sichergestellt sein, dass die Daten nicht auf Umwegen wiederhergestellt werden können.“ Für den Mitarbeiterstamm steht auf Seite 22 ein analoger Hinweis: man kann die beschreibenden Felder z. B. mit „xxx“ überschreiben, wenn ein Löschen wegen Aufbewahrungspflichten nicht möglich ist.
Für deinen Fall heisst das praktisch: den Datensatz nicht löschen, sondern Adress- und Ansprechpartnerfelder gezielt überschreiben. Die Kontokorrent-/Belegnummern bleiben so für die buchhalterische Integrität (§ 147 AO) erhalten.
Um vorher zu finden, wo die Daten der Person überall vorkommen (auch bei Mitarbeitern, Vertretern und Ansprechpartnern), empfiehlt Sage in derselben Doku auf Seite 14–15 das Control-Center-Element „Adressenauskunft mit Ansprechpartner“. Beleg-Memos sind erfahrungsgemäss ein häufiger blinder Fleck.
Quelle: Sage GmbH, „DSGVO Umsetzung in der Sage Office Line, Sage 100, Sage 100cloud in Bezug auf EU-Datenschutzrecht“ (29 Seiten, Stand Mai 2018) – abrufbar über
https://www.sage.com/de-de/support-und-service/dsgvo/.
Sage weist im Dokument selbst darauf hin, dass die DSGVO-Verantwortung beim Kunden liegt – Vorgehen also unbedingt mit dem Datenschutzbeauftragten abstimmen und im Löschkonzept dokumentieren.
Beste Grüsse