Laut Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist, zu dem sie erhoben wurden.
 Sobald der Zweck entfällt (z. B. nach Vertragsende und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen), müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden.
 Sobald der Zweck entfällt (z. B. nach Vertragsende und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen), müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden.
Wie kann ich einzelne Kundendaten inkl. Rechnungen löschen?
	
		
			
		
		
	
				
			 Sobald der Zweck entfällt (z. B. nach Vertragsende und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen), müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden.
 Sobald der Zweck entfällt (z. B. nach Vertragsende und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen), müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden.Wie kann ich einzelne Kundendaten inkl. Rechnungen löschen?
 
				 
 
		 Antwort: Du darfst (und musst) die Daten NICHT löschen, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
 Antwort: Du darfst (und musst) die Daten NICHT löschen, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Rechtslage konkret
 Rechtslage konkret 
 
		