E-Rechnungspflicht ab 2025

Hi, weil mich auch viele Kunden ansprechen:

Der Versand ist doch noch kein Thema ab 2025. Es geht erstmal "nur" um den Empfang. Und da auch nicht um Importe.

Bis der Versand verpflichtend wird, wird es doch mit Sicherheit noch dutzende Fälle geben, die geklärt werden müssen. Es ist doch auch fast sicher, dass es in Zukunft weitere ZUGFeRD-Versionen gibt, die dann eingestellt werden müssen.

Wir sehen den konkreten Handlungsbedarf bei vielen Partnern von uns in der Archivierung, wobei das Thema zur revisionssicheren Archivierung ja auch nicht neu ist.
 
Vielleicht eine ganz nette Info für alle die die Daten für E-Rechnung noch pflegen müssen.

Wir haben für Mitte September eine schreibende App-Designer-Liste geplant, die alle Kunden anzeigt incl. E-Rechnungs-Typ (also ZUGFeRD oder X-Rechnung), UStID und Ansprechpartner für den Mailversand.

Mit der Liste lassen sich dann alle benötigten Daten direkt abarbeiten ohne in den Stammdatenmaske immer hin und her springen zu müssen.

Die Liste stellen wir kostenlos allen Endkunden (egal von welchem Partner) zur Verfügung.

Wenn noch jemand konstruktive Vorschläge für die Liste hat, gerne her damit.
Die hätte ich auch gerne :) E-Mail-Adresse geht gleich per PN raus
 
Hi, weil mich auch viele Kunden ansprechen:

Der Versand ist doch noch kein Thema ab 2025. Es geht erstmal "nur" um den Empfang. Und da auch nicht um Importe.

Bis der Versand verpflichtend wird, wird es doch mit Sicherheit noch dutzende Fälle geben, die geklärt werden müssen. Es ist doch auch fast sicher, dass es in Zukunft weitere ZUGFeRD-Versionen gibt, die dann eingestellt werden müssen.

Wir sehen den konkreten Handlungsbedarf bei vielen Partnern von uns in der Archivierung, wobei das Thema zur revisionssicheren Archivierung ja auch nicht neu ist
Hi MPollmer,

das ist bei uns in der Praxis leider nicht so.
Du hast schon recht - der Gesetzgerber verpflichtet zum 1.1.2025 erst einmal zum Empfang von E-Rechnungen.
Aber:
Unsere Kunden aktualisieren Ihre ERP-Systeme, damit der Empfang der E-Rechnung auch klappt. Und dann wollen die auch diese Möglichkeit nutzen.
Die Forderungen an uns zum Rechnungsversand per Mail nehmen rasant zu und werden immer bestimmter.
Wenn wir das schon einrichten, dann nehmen wir grundsätzlich nur noch das ZUGfeRD 2.1.1-Format.

Der 1.1.2025 wird schon einen Schub in Sachen E-Rechnung und Rechnungsversand per Mail bringen.

Gruß
 
Hallo zusammen,

Ich würde widersprechen das es „nur“ um den Empfang geht.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Der Versand von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings wird es Übergangsregelungen geben.

Übergangsregelung
Ab dem 1. Januar 2025 soll der Vorrang der Papierrechnung entfallen und jedes Unternehmen kann E-Rechnungen ausstellen. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG n. F.

Ich vermute mal das die wenigsten noch Papierrechnungen versenden. Wenn also euer Kunde nicht einwilligt müsste man wieder einen Rückschritt in Kauf nehmen oder eine komforme eRechnung ausstellen.

Da öffentliche Auftraggeber i.d.R. nur konforme eRechnungen akzeptieren ist Sage hier eindeutig in der Plicht das richtig umzusetzen. (Was ja bisher auch bis auf teilweisen fehlende Felder in der xRechnung oder ZUGFeRF der Fall ist. Zudem fehlt noch das große Thema Projektschlussrechnungen. (Was unbedingt gelöst werden muss)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kann man sich das im SAGE vorstellen mit dem einlesen der E-Rechnung? Wird die beim einlesen nur angezeigt und kann ausgedruckt werden? Weil ohne Archivierungsprogramm ist die doch im SAGE nicht gespeichert/archiviert/hinterlegt oder?
 
Übernahme von E-Rechnungsdaten in die Buchungserfassung

Der Dialog zum Import von E-Rechnungen steht in der Warenwirtschaft und im Rechnungswesen zur Verfügung. Im Rechnungswesen werden die in der Datenvorschau geprüften Daten zur Erstellung einer Buchung verwendet:

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Je nachdem, ob die E-Rechnung eine oder mehrere Positionen beinhaltet, wird die Erfassung der Buchung in Form einer Einzel- bzw. SDIV-Aufteilungsbuchung vorgenommen. Der Buchungserfassungsdialog wurde um einen zusätzlichen Modus zur Verarbeitung von E-Rechnungen erweitert in dem Datenfelder des Buchungssatzes automatisch vorbelegt sind und Rechnungsdaten zu Informationszwecken in den Details der Buchung dargestellt werden.

Bei Übernahme der E-Rechnungsdaten in die Buchungserfassung entsteht noch kein vollständiger Buchungssatz. Fehlende Daten (wie z.B. Sachkonten) werden durch Hinweismeldungen leichter erkennbar. Es finden Prüfungen auf Gesamtbetragsabweichung und Zahlungsbetragsabweichung von E-Rechnung und Buchung statt.

Im Falle von Aufteilungsbuchungen wird pro Rechnungsposition eine Buchungszeile gebildet. Sollen Positionen mit gleichen Steuersätzen auf ein Konto zusammengefasst werden, wird dies durch eine zusätzliche Programmfunktion erleichtert.

Gutschriften werden durch Soll-/ Haben-Tausch berücksichtigt.

In einem neuen Grundlagendialog können Einstellungen zur Ermittlung der Buchungsperiode und der Vorbelegung des Buchungstextes vorgenommen werden.





Link Hilfe:



Sage 100 Rechnungswesen - Neuerungen in der Sage 100 (Version 9.0)
 
Lieben Dank für das Bereitstellen von Wissen Compass und der neuen Übersicht in 9.0.8. Eine Bereicherung von Informationen.
 
Hallo Herr Breithecker,

bitte teilen Sie es auch hier, wenn Sie weitere Infos zum Thema Intrusion/Betrugsprävention bzgl. der unverschlüsselten XML-Dateien bei E-Rechnungen haben (vgl. letzte Frage im Q&A des Webcasts).
 
Guten Tag,

bei uns ist durch einen Kunden eine Frage zu Leitweg-IDs erneut aufgetreten. Laut der Webseite https://www.e-rechnung-bund.de/faq/leitweg-id/ können bei Behörden und öffentliche Einrichtungen mehrere Leitweg-IDs zum Einsatz kommen.

"Ein Rechnungsempfänger der Bundesverwaltung hat mindestens eine Leitweg-ID. Es können mehrere Leitweg-IDs pro Behörde oder Einrichtung genutzt werden. Es ist jeder Behörde oder Einrichtung überlassen, wie viele Leitweg-IDs beantragt werden."

Ist eventuell vorgesehen, dass in den Stammdaten mehrere Leitweg-IDs hinterlegt und dann je nach Vorgang ausgewählt werden können? Oder macht es Sinn für jede genutzte Leitweg-ID einen neuen Datensatz anzulegen?


VG Frederik
 
Wir haben das bei einer Stadtverwaltung und haben dem Kunden empfohlen, jeweils die "Abteilung" (Bauamt, Ordnungsamt, Verwaltung, ...) als separaten Kunden anzulegen.
Da die Zahlungen dann auch nie zusammengefasst werden, sondern einzlen kommen, gab es da bisher auch keine Probleme.
 
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